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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

Hofmannstr. 25-27, 81379 München, Deutschland

Tel: +49 89 24882950, E-Mail-Addresse: info.de@psfoodandlifestyle.com

HRB 272273, Ust-Id Nr. DE349972803  

 

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Lizenzpartner und der food & lifestyle GmbH (im Folgenden „PS. f&l“) beabsichtigten oder durchgeführten Warenlieferungen über PS. f&l Produkte ("die Produkte" oder "das Produkt") im Rahmen der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Lizenzvereinbarung.

Angebote, Bestellungen, Preise

  1. Die Veröffentlichung von Prospekten, Preislisten oder Onlineshops bedeutet kein Angebot von PS. f&l zum Abschluss eines Vertrages. Alle Angebote von PS. f&l sind freibleibend.
  2. Bestellungen sind durch den Lizenzpartner über die Bestellfunktion auf der Website von PS. f&l vorzunehmen. Der Lizenzpartner ist sechs Wochen an die Bestellung gebunden. Ein Vertrag zwischen PS. f&l und dem Lizenzpartner kommt zustande, wenn eine Rechnung von PS. f&l an den Lizenzpartner übersandt wurde oder wenn PS. f&l die Bestellung in Textform annimmt. Eine Eingangsbestätigung für die Bestellung gilt noch nicht als Annahme durch PS. f&l.
  3. Alle von PS. f&l genannten Verkaufspreise (Einkaufspreise für den Lizenzpartner), insbesondere in Prospekten, Preislisten oder auf der Bestellwebsite gelten in Euro ohne Umsatzsteuer. Versand- und Zustellungskosten sind nicht im Verkaufspreis enthalten und durch den Lizenzpartner zu tragen. Angaben zu den aktuellen Versand- und Zustellungskosten können auf der Bestellwebsite von PS. f&l eingesehen werden. PS. f&l  behält sich Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Vertriebs- oder Bezugskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Bestellung erfolgen, vor.

Lieferung, Rechnungen

  1. Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Der Lizenzpartner erteilt PS. f&l ein SEPA-Basislastschrift-Mandat; PS. f&l ist berechtigt, den Rechnungsbetrag einzuziehen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist der Lizenzpartner ohne Mahnung im Verzug, es fallen dann die gesetzlichen Verzugszinsen an. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt PS. f&l vorbehalten. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Lizenzpartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
  2. Als Ort der Lieferung gilt die Adresse, die der Lizenzpartner während der Bestellung über die Bestellwebsite an PS. f&l bekannt gegeben hat. Von PS. f&l genannte Lieferfristen erfolgen nach bestem Wissen und sofern die Produkte bei PS. f&l vorrätig sind. PS. f&l ist bemüht - ohne dazu verpflichtet zu sein -, eine Bestellung innerhalb von zwei Werktagen zu versenden, sofern die Bestellung vor 11.00 Uhr bei PS. f&l eingegangen sind und die Produkte vorrätig sind. Sollte die Bestellung nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeführt worden sein, hat der Lizenzpartner das Recht, von der PS. f&l zu verlangen, innerhalb einer angemessenen Frist die Bestellung auszuführen. Wenn diese weitere Lieferfrist abgelaufen ist, hat der Lizenzpartner das Recht, seine Bestellung in Textform zurückzunehmen. Irgendwelche weiteren Rechte kann der Lizenzpartner hieraus nicht herleiten. Soweit PS. f&l mit dem Lizenzpartner ausdrücklich eine feste Lieferfrist vereinbart hat, führt eine Überschreitung dieser Frist nicht zu einer Haftung von PS. f&l auf Verzugs- oder andere Schäden. Der Lizenzpartner ist jedoch berechtigt, in diesem Fall vom Vertrag durch Erklärung in Textform zurückzutreten.
  3. f&l kann die Ausführung einer Bestellung verweigern, wenn sich der Lizenzpartner gegenüber PS. f&l von mehr als 1.500 Euro in Verzug befindet. Die Lieferung der Produkte erfolgt zu den ausgewiesenen Versandkosten. Gefahrübergang erfolgt mit Zustellung an die Lieferadresse des Lizenzpartners durch den Spediteur bzw. Transportdienstleister. PS. f&l legt die Versandart aller Lieferungen fest. Falls der Lizenzpartner eine andere Versandart wünscht, trägt der Lizenzpartner die Mehrkosten; ein derartiger Versand erfolgt auf das Risiko des Lizenzpartners.

Gewährleistung

  1. Für die Rechte des Lizenzpartners bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
  2. Soweit die Beschaffenheit eines Produktes nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen eines Herstellers, Zwischenhändlers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt PS. f&l keine Haftung. Die Mängelansprüche des Lizenzpartners setzen voraus, dass er die Produkte unverzüglich nach Erhalt untersucht und Mängel im Sinne von §§ 377, 381 HGB gerügt hat. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist PS. f&l hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von drei Bankarbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Lizenzpartner offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von drei Bankarbeitstagen ab Lieferung in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Lizenzpartner die ordnungsgemäße Untersuchung oder die Mängelanzeige, ist die Haftung von PS. f&l für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Vor einer etwaigen Rücksendung der Produkte ist die Zustimmung von PS. f&l einzuholen. Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn die Verpackungen der Produkte ungeöffnet und unbeschädigt sind. Keine Gewährleistung kann erfolgen, wenn der Mangel auf zweckwidrige oder unsachgemäße Nutzung oder unsachgemäße Lagerung durch den Lizenzpartner zurückzuführen ist. Die Haftung für den normalen Verderb der Produkte ist ausgeschlossen.
  3. Ist das gelieferte Produkt mangelhaft, kann PS. f&l wählen, ob PS. f&l Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht von PS. f&l, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. PS. f&l ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Lizenzpartner den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Lizenzpartner ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Lizenzpartner hat PS. f&l die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Lizenzpartner f&l das mangelhafte Produkt nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt PS. f&l, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann PS. f&l vom Lizenzpartner verlangen, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) zu ersetzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Lizenzpartner nicht erkennbar. In dringenden Fällen, z.B. zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Lizenzpartner das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von PS. f&l Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist PS. f&l unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn PS. f&l berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
  4. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Lizenzpartner zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Lizenzpartner vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Lizenzpartners auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

Anmeldung und Informationen in der App und My PS

  1. f&l achtet auf den Schutz der Privatsphäre seiner Anwender und hat eine Datenschutzerklärung eingeführt. Der Lizenzpartner hat die Datenschutzerklärung und die Vereinbarung mit dem Auftragsdatenverarbeiter zu lesen und zu beachten.
  2. Erst wenn der Lizenzpartner den Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Datenschutzerklärung und dem Verarbeitungsvertrag zugestimmt hat, darf die App und My PS genutzt werden.
  3. f&l behält sich das Recht vor, Anwendern die Nutzung oder den Zugang zu seiner App und My PS. ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Dies schließt die Sperrung oder Löschung von Profilen oder die Sperrung von Computer-IP-Adressen ein, wenn PS f&l das für erforderlich hält.
  4. Die Profile innerhalb der App und My PS. sind ausschließlich für natürliche Personen bestimmt. Eine Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, um die App oder My PS. zu nutzen. Profile, die gegen die Regeln verstoßen, können gelöscht werden.
  5. Die Informationen auf der Website von PS. f&l, in der App und in My PS. - mit Ausnahme von Informationen, die vom Verbraucher/Käufer stammen- wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt, doch kann die vollständige Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung nicht garantiert werden. Das Vertrauen in die Informationen auf dieser Website, der App oder My PS., unabhängig davon, ob sie von PS. f&l stammen oder nicht, erfolgt daher ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Informationen in der App oder in My PS. sind ausdrücklich nicht als Ersatz für ärztliche Betreuung oder medizinischen Rat zu verstehen.
  6. Der Anwender erklärt, dass die zur Verfügung gestellten Informationen, wie z.B. die für die Registrierung richtig und vollständig sind und dass sie, falls sie sich ändern, in der App oder in My PS. aktualisiert werden. Alle Passwörter sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  7. Der Anwender darf Dritten durch seine eigene Registrierung keinen Zugriff auf die App oder My PS. gewähren. Im Falle einer Zuwiderhandlung haftet der Anwender in vollem Umfang für den daraus entstandenen direkten und indirekten Schaden.
  8. Der Anwender ist damit einverstanden, dass PS. f&l alle vom Anwender zur Verfügung gestellten und durch die Nutzung erzeugten Daten speichert, verarbeitet und nutzt.
  9. Der Anwender kann über die App und My PS. verschiedene Mitteilungen an die Anwender/Käufer senden, einschließlich Aktualisierungsbenachrichtigungen, Erinnerungen, E-Mails oder anderes. Anwender/Käufer können in ihrem Nutzerprofil festlegen, inwieweit sie davon Gebrauch machen wollen.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von PS. f&l aus der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen PS. f&l und dem Lizenzpartner (gesicherte Forderungen) bleibt die Ware im Eigentum von PS. f&l. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Lizenzpartner hat PS. f&l unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die PS. f&l gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Lizenzpartners, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist PS. f&l berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Das Herausgabeverlangen enthält nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Zahlt der Lizenzpartner den fälligen Kaufpreis nicht, darf PS. f&l diese Rechte nur geltend machen, wenn PS. f&l dem Lizenzpartner zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  2. Der Lizenzpartner ist bis auf Widerruf gem. unten (b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
  3. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Lizenzpartner schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von PS. f&l gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an PS. f&l ab. PS. f&l nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 12 Satz 2 und 3 genannten Pflichten des Lizenzpartners gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  4. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Lizenzpartner neben PS. f&l ermächtigt. PS. f&l verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Lizenzpartner seinen Zahlungsverpflichtungen PS. f&l gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und PS. f&l den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Herausgaberechts geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann PS. f&l verlangen, dass der Lizenzpartner PS. f&l die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist PS. f&l in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Lizenzpartners zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
  5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von PS. f&l um mehr als 10%, wird PS. f&l auf Verlangen des Lizenzpartners Sicherheiten nach Wahl von PS. f&l freigeben.

 

Verjährung/Erfüllung/Schlussbestimmungen

  1. Alle Ansprüche des Lizenzpartners aus dem Kauf von Produkten - gleichgültig aus welchen Rechtsgründen - verjähren zwölf Monate nach Anlieferung der Produkte beim Lizenzpartner. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
  2. Für die Verträge mit PS. f&l gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ort der Lieferung oder Leistung ist für beide Vertragsparteien der Sitz von PS. f&l. Gerichtsstand ist München.

München, den 20.01.2022